Handbuch zur Sozialversicherung, Band III
3. Aufl. 2021
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S. 93Teil F: Verfahrensrechtliche Aspekte
1. Einleitung
Bei der Durchsetzung sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche wird im ASVG zwischen dem Verfahren in Leistungssachen (betrifft im Wesentlichen die Ansprüche des Versicherten gegenüber den Versicherungsträgern) und dem Verfahren in Verwaltungssachen (betrifft im Wesentlichen die Ansprüche des Versicherungsträgers gegenüber den Versicherten) unterschieden. Das GSVG verweist hinsichtlich der Verfahrensvorschriften grundsätzlich auf die Bestimmungen des ASVG.
In erster Instanz sind aufgrund der Selbstverwaltung jeweils die Sozialversicherungsträger zuständig. Für Verwaltungssachen ist diesbezüglich zu beachten, dass zur Behandlung zentraler Aspekte – neben den versicherungs- und beitragsrechtlichen Belangen für Vollversicherte auch solche für Teilversicherte und Selbstversicherte – allein die Träger der Krankenversicherung berufen sind. Im Falle eines vom Krankenversicherungsträger ausgestellten Bescheids, der die Unfall-, Pensions- oder Arbeitslosenversicherung betrifft, kommt den Trägern dieser Versicherungszweige bzw dem AMS im Verfahren vor dem BVwG oder den Verwaltungsbehörden aber Parteistellung zu.
Das Rechtsmittelverfahren ist geteilt: In Leist...