Handbuch zur Sozialversicherung, Band I
3. Aufl. 2020
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S. 7Teil B: Versicherungs- und Beitragsrecht
1. Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
1.1. Pflichtversicherungstatbestände
1.1.1. Grundsätzliches
Das ASVG sieht verschiedene Pflichtversicherungstatbestände mit unterschiedlichen Rechtsfolgen vor. Haupttatbestände sind das echte und das freie Dienstverhältnis. Letzteres wird allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen (qualifizierte DG-Eigenschaft, im Wesentlichen wirtschaftlich unselbständige DN) dem ASVG zugeordnet. Daneben sind bestimmte andere Berufsgruppen, wie zB Vorstandsmitglieder und Heimarbeiter, aufgrund von Sondertatbeständen auch von der Vollversicherung (also Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung) erfasst. Bestimmte Unselbständige und Selbständige sind nach dem ASVG teilversichert. Zu nennen ist hier insbesondere die Unfallversicherung für die selbständig Erwerbstätigen, die in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung unter das GSVG oder FSVG fallen.
Bezüglich der Abgrenzung der Pflichtversicherungstatbestände legt das Gesetz insofern eine Prüfreihenfolge fest, als eine Pflichtversicherung nach § 4 Abs 1 ASVG (somit unter anderem als echter DN, Lehrling, Vorstand, Heimarbeiter) für dieselbe Tätigkeit eine Pflichtversicherung nach § 4 Abs 4 ASVG als freier DN ausschließt. Die wesentliche Bedeutung d...