Steueroasen und Offshore-Strukturen
1. Aufl. 2013
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S. 2419 Maßnahmen gegen die Steuerflucht auf internationaler Ebene
9.1 Internationale Amtshilfe auf DBA-rechtlicher Grundlage
Den nationalen Finanzverwaltungen stellt sich das Problem, dass sie grundsätzlich weder im Besteuerungs- noch im Steuerstrafverfahren Ermittlungen im Ausland durchführen dürfen. Das ergibt sich letztlich aus dem völkerrechtlichen Territorialitätsprinzip. Umgekehrt dürfen ausländische Finanz- und Strafverfolgungsbehörden im Inland keine Ermittlungen vornehmen. Die Behörden sind daher auf grenzüberschreitende Zusammenarbeit angewiesen, die regelmäßig im Rahmen des internationalen Amts- und Rechtshilfeverkehrs erfolgt.
Allerdings ist eine grenzüberschreitende Auskunft nur bei bestehender Rechtsgrundlage möglich (keine „Kulanzamtshilfe“). Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit der Finanzverwaltungen gibt es auf bilateraler und auf multilateraler Ebene. Bilateral wird die Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene zB durch DBA ermöglicht, die eine dem Art 26 OECD-MA nachgebildete Regelung des Informationsaustausches vorsehen. Dabei folgt Österreich den im OECD-MA gegebenen Empfehlungen und schlägt bei DBA-Verhandlungen ihren Partnern die große Auskunftsklausel vor, wonach die z...