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SWK 15, 20. Mai 2018, Seite 675

Nachweis des Mietenmarktes bei Immobilienvermietung durch Körperschaften

Entscheidung: Ra 2017/15/0047 (Zurückweisung einer ao Revision zur Kapitalertragsteuer).

Norm: §§ 15, 93, 95 EStG 1988.

(E. S.) – Bei der Vermietung von Immobilien durch eine Privatstiftung an Begünstigte ist eine abstrakte Renditeberechnung dann nicht geboten, wenn es für das von der Körperschaft errichtete Mietobjekt in der gegebenen Bauart und Ausstattung einen funktionierenden Mietenmarkt gibt, was vom Steuerpflichtigen nachzuweisen ist (vgl ).

Die Aufforderung, diesen Mietenmarkt nachzuweisen, stellt keine unzulässige Beweislastumkehr dar und ist weder unerfüllbar noch unzulässig, weil damit „von einem Durchschnittsbürger das Spezialwissen eines Sachverständigen für das Immobilienwesen“ verlangt würde. Ihr steht auch die absolute Verjährung der Streitjahre nicht entgegen, wenn sie – unabhängig von der Wirkung des § 209a BAO – erst im Laufe des Rechtsmittelverfahrens eingetreten wäre.

Wirtschaftlich agierende, (nur) am Mietertrag interessierte Investoren erkunden vor der Errichtung eines Mietobjekts den Mietenmarkt (im gegebenen geografischen Einzugsgebiet), um Fehlinvestitionen zu vermeiden. Die Vorlage der den zu erwartenden Mietenmarkt betreffende...

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