Praxishandbuch Steuerkontrollsystem
1. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. S. 478Vorbemerkungen
Für die Teilnahme an der Begleitenden Kontrolle ist ein positives Gutachten über das Steuerkontrollsystem von einen Steuerberater bzw Wirtschaftsprüfer erforderlich (§ 153b Abs 4 Z 4 BAO). Dieses muss bereits im Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. Wird ein Steuerkontrollsystem implementiert, jedoch (vorerst) keine Teilnahme an der Begleitenden Kontrolle angestrebt, kann es sich jedoch trotzdem empfehlen, ein diesbezügliches Gutachten einzuholen.
Insbesondere bei Erstgutachten oder Folgegutachten „im Fall von wesentlichen Veränderungen des Steuerkontrollsystems“ (Angemessenheitsprüfung) sollten auch die Vorteile einer projektbegleitenden Begutachtung abgewogen werden.
2. Beweggründe
Möchte man die Projektzeit für die Konzeption, Implementierung und Begutachtung des Steuerkontrollsystems kurz halten, sollte die Möglichkeit einer projektbegleitenden Begutachtung in Betracht gezogen werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man möglichst rasch in das System der Begleitenden Kontrolle wechseln möchte. Diese Begutachtung findet parallel zur Konzeption und Implementierung des Steuerkontrollsystems statt und nicht erst nach deren Implementierung. Damit kann Zeit gespart werden. Au...