Praxishandbuch Steuerkontrollsystem
1. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. S. 440Einleitung
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2018 wurde in Österreich ab dem die Begleitende Kontrolle eingeführt, wodurch vor allem größeren Unternehmen die Möglichkeit einer begleitenden regelmäßigen Kontrolle als Alternative zu einer auf die Vergangenheit bezogenen steuerlichen Außenprüfung ermöglicht wird.
Dabei finden eine kontinuierliche Kooperation und ein laufender Informationsaustausch zwischen Finanzverwaltung und dem Unternehmen statt. Eine der wesentlichen Voraussetzungen und Grundlagen, die eine Begleitende Kontrolle ermöglicht, ist die Einrichtung eines (Steuer-)Kontrollsystems. Nach § 153b Abs 6 BAO umfasst das Steuerkontrollsystem (im Folgenden auch SKS) die Summe aller Maßnahmen (Prozesse und Prozessschritte), die gewährleisten, dass die Besteuerungsgrundlagen für die jeweilige Abgabenart in der richtigen Höhe ausgewiesen und die darauf entfallenden Steuern rechtzeitig und in der richtigen Höhe abgeführt werden. Die Aufnahme des Unternehmens in die Begleitende Kontrolle erfolgt über einen Antrag, dem zwingend ein Gutachten eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers beizulegen ist, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller von einem SKS iSd § 153b Abs 6 BAO erfasst ist (§ 153b Abs 3 Z 4 BAO).
Dieses Kapi...