Praxishandbuch Steuerkontrollsystem
1. Aufl. 2021
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1. S. 418Gutachten für Zwecke der Begleitenden Kontrolle
1.1. Rechtliche Grundlagen und Inhalt des Gutachtens
Ein zentrales Element für den Antrag zur Teilnahme an der Begleitenden Kontrolle ist ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters, dass jeder im Antrag angeführte Unternehmer bzw die antragstellende Privatstiftung von einem Steuerkontrollsystem gem § 153b Abs 6 BAO erfasst ist.
Der Gesetzgeber hat in § 153b Abs 7 BAO eine Verordnungsermächtigung für das BMF vorgesehen, wonach dieses die Systematik, nach der bei der Erstellung des Gutachtens vorzugehen ist, den Aufbau und die erforderlichen Mindestinhalte festlegen kann. Auf Basis dessen wurde die entsprechende Verordnung über die „Prüfung des Steuerkontrollsystems (SKS-Prüfungsverordnung – SKS-PV)“ erlassen.
Entsprechend der SKS-PV kann das Steuerkontrollsystem daher eingerichtet sein
für einen einzelnen Unternehmer,
für einen oder mehrere einzelne Unternehmer innerhalb eines Kontrollverbunds,
für eine Mehrzahl von Unternehmen innerhalb eines Kontrollverbunds (gemeinsam),
für die Gesamheit aller Unternehmer innerhalb eines Kontrollverbunds.
Dies gilt auch für eine antragstellende Privatstiftung. Jeder Unternehmer und gegebenenfalls die antragstellende Priv...