Praxishandbuch Steuerkontrollsystem
1. Aufl. 2021
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1. S. 356Vorbemerkungen
Die identifizierten steuerlichen Risken und deren Bedeckung sind für Zwecke des Steuerkontrollsystems nach der SKS-PV nachvollziehbar darzustellen und dabei ist ein Bezug zur jeweiligen Prozessbeschreibung herzustellen. In der Praxis eignet sich hierfür eine Risiko-Kontroll-Matrix. Diese ist neben der Prozessdokumentation und der Steuerrichtlinie ein zentraler Grundpfeiler der Beschreibung des eingerichteten Steuerkontrollsystems. Wesentliche Leitlinie für die Frage, ob die Beschreibung des Steuerkontrollsystems hinreichend und angemessen ist, ist ob sie eine effektive Konzeptionsprüfung erlaubt.
In der Steuerrichtlinie ist auch auf die Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen einzugehen. In der Praxis wird hier oftmals einfach auf die Risiko-Kontroll-Matrix verwiesen.
Für die Teilnahme an der Begleitenden Kontrolle ist zwingend ein Gutachten eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers über die Angemessenheit (Konzeption und Umsetzung) bzw in weiterer Folge auch der Wirksamkeit des Steuerkontrollsystems vorgesehen. Die Begutachtung des Steuerkontrollsystems kann sich jedoch auch außerhalb der Begleitenden Kontrolle empfehlen. Die Risiko-Kontroll-Matrix ist idR auch der Aus...