Praxishandbuch Steuerkontrollsystem
1. Aufl. 2021
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1. S. 286Vorbemerkungen
Die Einrichtung eines SKS beruht gemäß § 6 Abs 1 SKS-PV„auf einer Beurteilung der steuerrelevanten Risiken durch ein systematisches Verfahren zur Identifizierung, Analyse und Bewertung der Risiken“. Als steuerrelevantes Risiko wird „das Risiko eines wesentlichen Verstoßes gegen steuerrechtliche Vorschriften“ bezeichnet. Dabei lehnt sich die SKS-PV an deutsche Prüfungsstandards und spezifische ISO-Normen an.
Die SKS-PV sieht kein konkretes Verfahren für die Risikoinventur vor. Üblicherweise steht das SKS eines Unternehmens nicht für sich, sondern ist Teil eines unternehmensweiten internen Kontrollsystems. Das bedeutet für die Implementierung eines SKS-bezogenen Risikomanagementprozesses, dass neben den Vorgaben der SKS-PV auch die unternehmensinternen Rahmenbedingungen zum IKS bzw Risikomanagement einzubeziehen sind. Relevante Faktoren können dabei sein: der Risikoappetit des Unternehmens, die Unternehmensstrategie und Unternehmensziele, die unternehmensspezifischen Parameter für die Risikobeurteilung sowie die unternehmensspezifische Methodologie zur Dokumentation von Risiken und Kontrollen.
Der SKS-spezifische Risikomanagementprozess sollte in die betrieblichen Abläufe einbezogen w...