Praxishandbuch Steuerkontrollsystem
1. Aufl. 2021
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1. S. 246Vorbemerkungen
§ 82 AktG und § 22 Abs 1 GmbHG bestimmen, dass der Vorstand bzw die Geschäftsführer dafür zu sorgen haben, dass Rechnungswesen und interne Kontrollsysteme (IKS) geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Die Quintessenz daraus ist, dass alle diesen Gesetzesstellen unterliegenden Unternehmen ein IKS entsprechend ihrer Struktur führen müssen. Ein mangelhaftes IKS kann auch Haftungen für den Vorstand bzw Geschäftsführer auslösen.
In der Praxis haben Kapitalgesellschaften mit überschaubaren Organisationsstrukturen ihr IKS nicht immer schriftlich dokumentiert. Dennoch müssen die Dokumentation und die Darstellung den eigenen Verhältnissen entsprechend angemessen sein. Das Management von kleinen Gesellschaften wird die Unternehmensprozesse und alle wesentlichen Unternehmensabläufe zwar auch ohne schriftliche Dokumentation überblicken können. Dennoch ist es empfehlenswert, ab einer gewissen Unternehmensgröße oder bei komplexen Unternehmensstrukturen das IKS mit einer entsprechenden schriftlichen Dokumentation in Form einer Risiko-Kontroll-Matrix (RKM) zu führen.
Es lässt sich festhalten, dass idR alle Unternehmen über ein mehr oder weniger ausgeprägtes IKS verfügen. Aber vor...