Praxishandbuch Steuerkontrollsystem
1. Aufl. 2021
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1. S. 150Einleitung
„Welche Nachweise zu diesen Entwicklungstätigkeiten können Sie vorlegen?“ „Wie haben Sie die Neuheit des Prototypen dokumentiert?“ In zahlreichen Nachschauen und Außenprüfungen zur Forschungsprämie gemäß § 108c EStG, die wir in den letzten Jahren begleitet haben, wurden Steuerpflichtigen diese Fragen gestellt. Aus abgabenrechtlicher Sicht völlig zu Recht, besteht doch für die Forschungsprämie als steuerliche Begünstigung eine besondere Beweisvorsorgepflicht. Diese Tatsache in Kombination mit oft gegensätzlichen Standpunkten von Außenprüfern, Forschungsförderungsgesellschaft (in ihrer Funktion als Gutachter) und Steuerpflichtigen in der Frage, ob begünstigungsfähige Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten vorliegen, führen in der Praxis häufig zu langwierigen und kapazitätsbindenden Außenprüfungen. Immer wieder enden diese mit teilweisen oder vollständigen Rückzahlungen der Forschungsprämie, im worst case verbunden mit finanzstrafrechtlichen Folgen.
Eine Begleitende Kontrolle gemäß § 153a ff BAO umfasst auch die Forschungsprämie, die als steuerliche Begünstigung eine Bundesabgabe im Sinne der Bundesabgabenordnung (BAO) darstellt und der Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe unterliegt (vg...