Praxishandbuch Steuerkontrollsystem
1. Aufl. 2021
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1. S. 54Allgemeines zu den Grundelementen des SKS
Ein SKS muss nach der SKS-Prüfungsverordnung (SKS-PV) konkrete inhaltliche Anforderungen erfüllen, um für Zwecke der Begleitenden Kontrolle geeignet zu sein. Diese Anforderungen leitete das BMF grundsätzlich aus den bereits bestehenden internationalen Standards ab: IDW PS 980 „Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen“, IDW PS 982 „Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung des internen Kontrollsystems des internen und externen Berichtswesens“ und ISO 19600 „Compliance-Managementsysteme – Leitlinien“. Besonders zu verweisen ist auch auf den im Jahr 2017 vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland verabschiedeten Praxishinweis betreffend die Ausgestaltung und Prüfung eines Tax Compliance Management Systems gemäß IDW PS 980 (kurz IDW-Praxishinweis 1/2016), der sich explizit auf die Einrichtung von Compliance-Management-Systemen im Steuerbereich bezieht.
Die notwendigen Inhalte eines SKS – auch als Grundelemente des SKS bezeichnet – sind gem § 3 SKS-PV:
das Kontrollumfeld,
die Ziele des SKS,
die Beurteilung der steuerrelevanten Risiken,
die Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen,
die Informations- und Kommunikationsmaßnahmen,
die Sanktio...