Praxishandbuch Steuerkontrollsystem
1. Aufl. 2021
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1. S. 26Begriffsbestimmungen
Nachfolgend werden die iZm Steuerkontrollsystemen praxisrelevanten Begrifflichkeiten erläutert und abgegrenzt:
„Compliance“ bedeutet im Kern die Einhaltung von Regeln (gesetzliche Bestimmungen und unternehmensinterne Richtlinien).
Mit dem Begriff „Tax Compliance“ ist die Einhaltung von Steuergesetzen gemeint bzw die Erfüllung steuerlicher Pflichten, teilweise auch Steuerehrlichkeit bzw Steuermoral. Sie ist somit ein Teilbereich der allgemeinen (Corporate) Compliance und darauf gerichtet, Steuergesetze zu befolgen sowie haftungsrechtliche und steuerstrafrechtliche Risken zu vermeiden.
Unter einem „Compliance Management System“ (CMS) sind die auf der Grundlage der von den gesetzlichen Vertretern festgelegten Ziele eingeführten Grundsätze und Maßnahmen eines Unternehmens zu verstehen, die auf die Sicherstellung eines regelkonformen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter und der Mitarbeiter des Unternehmens sowie ggf von Dritten abzielen, dh auf die Einhaltung bestimmter Regeln und damit auf die Verhinderung von wesentlichen Verstößen (Regelverstößen).
Ein CMS kann sich insb auf Geschäftsbereiche, auf Unternehmensprozesse (zB Einkauf, Vertrieb, Steuererklärungsprozess...