Praxishandbuch Steuerkontrollsystem
1. Aufl. 2021
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1. S. 4Einleitung
In Österreich waren bis zur Einführung der Begleitenden Kontrolle ausgeprägte Kontrollsysteme für Steuerzwecke nur vereinzelt anzutreffen. Derartige Systeme wurden insb zur Abwehr von potentiellen oder bereits anhängigen Strafverfahren nach dem FinStrG für die betroffenen Teilbereiche eingeführt und auch als „Tax-Risk-Protektoren“ bezeichnet.
Mit wirksamen Kontrollsystemen kann jedoch auch abgabenrechtlichen negativen Folgen entgegengewirkt bzw verfahrensrechtlich eine bessere Position geschaffen werden.
Zahlreiche Unternehmen evaluieren derzeit die Option zur Begleitenden Kontrolle bzw führen losgelöst davon Steuerkontrollsysteme ein.
Nachfolgend wird die Entwicklung und Bedeutung von Steuerkontrollsystemen in Österreich erläutert, wobei der Begleitenden Kontrolle eine maßgebliche Rolle zukommt.
2. Einrichtung von Kontrollsystemen zur Absehung von Strafen bzw abgabenrechtlich negativen Folgen
Gemäß § 28a FinStrG iVm § 18 Abs 1 VbVG „kann“ die Staatsanwaltschaft ua in Abwägung des Verhaltens des Verbandes nach der Tat (sog „Nachtatverhalten“) von der Verfolgung eines Verbandes absehen oder zurücktreten. Sie kann daher innerhalb des gesetzlich abgesteckten Rahmens im Einzelfall entscheiden, ob ein Verband ver...