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Schadenersatz im Kartellrecht

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-2374-0

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Schadenersatz im Kartellrecht (1. Auflage)

S. 2429. Prozessuale Aspekte

9.1. Erlangung von Beweismitteln

Private-Enforcement-Verfahren sind auch in prozessualer Hinsicht herausfordernd. Wesentliches Charakteristikum von Kartellen ist, dass diese im Geheimen stattfinden und dementsprechend intransparent und schwer aufzudecken sind. Das schlägt sich auch auf die Erlangung von Beweismitteln durch. Kartellrechtliche Streitigkeiten sind regelmäßig durch eine Informationsasymmetrie gekennzeichnet. Daher muss der Kläger danach trachten, die erforderlichen Beweismittel zu erlangen. Kartellbehörden standen und stehen vor denselben Schwierigkeiten bei der Beweisführung. Die Erfolge der Kartellbehörden resultieren zum Großteil aus der Umsetzung der Kronzeugenregelung, weil einzelne Kartellanten den Kronzeugenstatus angestrebt und selbst die eigenen Kartelle aufgedeckt haben, sodass die mühsame Beweisführung nicht erforderlich war. Ohne Kronzeugenregelung wären mit hoher Wahrscheinlichkeit weniger Kartelle aufgedeckt worden. Dieselbe Problemstellung besteht verstärkt im Private Enforcement, wo der Kläger keine unmittelbaren Zwangsmittel zur Erlangung von Beweismitteln hat.

Im Zivilverfahren sind Kronzeugen üblicherweise auf der Beklagtenseite, ...

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