Rechtsformgestaltung für Klein- und Mittelbetriebe
2. Aufl. 2016
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S. 3416. Bilanzrechtliche Aspekte
Im Rahmen der laufenden Unternehmensführung werden Aufzeichnungen/Bücher über das betriebliche Geschehen geführt. Die Motive hierfür sind mannigfaltiger Natur. So werden Aufzeichnungen/Bücher sowohl zu kalkulatorischen als auch zu pagatorischenZwecken geführt. Während kalkulatorische Aufschreibungen iaR zur effektiven Unternehmenssteuerung primär aus eigener Intention betrieben werden, ist pagatorischen Aufzeichnungs-/Buchführungsverpflichtungen idR aufgrund steuer- und ggf unternehmensrechtlicher Vorschriften zwingend nachzukommen.
Die Vorstellung der Ausgestaltung Letzterer ist Gegenstand dieses Kapitels. Es gibt – sofern nicht anders angegeben – die Rechtslage nach dem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (kurz: RÄG 2014 [BGBl I 2015/22]) wieder, das mit in Kraft trat und erstmals für die Bilanzierung von Geschäftsjahren, die nach dem beginnen, anzuwenden ist. Im Hinblick auf die Rechtslage vor dem RÄG 2014 wird auf die Ausführungen in der ersten Auflage verwiesen.
6.1. Grundlagen des Bilanz(steuer)rechts
6.1.1. Grundbegriffe
Die eingangs verwendeten Termini „Bücher“, „Buchführung“ und „Aufzeichnungen“ werden iRd Bundesabgabenordnung () definiert.