Rechtsformgestaltung für Klein- und Mittelbetriebe
2. Aufl. 2016
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S. 1794. Veräußerung bzw Beendigung des Unternehmens
4.1. Gesellschaftsrechtliche Aspekte
4.1.1. Begriffliche Abgrenzung
Zu unterscheiden ist, ob das Unternehmen (Asset Deal) oder Gesellschaftsanteile (Share Deal) vom Unternehmensträger erworben werden. Die Übertragung von Geschäftsanteilen (Share Deal) ist lediglich bei den Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, somit auch bei der GmbH, möglich, weil nur hier übertragbare Geschäftsanteile bestehen. Beim Share Deal werden also lediglich die Gesellschaftsanteile an einer GmbH, OG oder KG, die ein Unternehmen betreibt, erworben oder veräußert, sodass die Gesellschafter, nicht aber der Rechtsträger des Unternehmens, wechseln. Beim Asset Deal hingegen wird das Unternehmen selbst mit seinen zumindest wesentlichen Bestandteilen, wie beispielsweise Betriebsliegenschaften, Maschinen, Warenlager, Forderungen, vom bisherigen Inhaber des Unternehmers auf den Erwerber übertragen. Dabei wechselt im Gegensatz zum Share Deal der Rechtsträger des Unternehmens.
4.1.2. Einzelunternehmen
4.1.2.1. Unternehmensübertragung
Beim Einzelunternehmer kommt die Übertragung eines Unternehmens im Wege der Einzelrechtsnachfolge (Verkauf, Schenkung oder auch zeitl...