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Thaller/Weber/Lampert (Hrsg)

Österreichisches Baurecht, Band I

Salzburg, Tirol, Vorarlberg

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-2341-2

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Dokumentvorschau
Österreichisches Baurecht, Band I (1. Auflage)

S. 101Tiroler Bauordnung 2018 – TBO 2018

Karl Weber

1. Historische Kurzbetrachtung

Die erste Bauordnung, die auf rechtsstaatlichem Boden erlassen wurde, war die Bauordnung für Innsbruck aus dem Jahre 1884 (LGBl 1884/40). 1886 und 1896 erhielten die Städte Bozen und Trient eigene Bauordnungen. Mit Ausnahme der Städte Innsbruck, Bozen, Meran, Trient und Triest wurde die erste Gesamttiroler Bauordnung mit dem G vom , LGBl 1901/1 erlassen. Diese blieb, wiederholt novelliert, bis zur Bauordnung 1974 (LGBl 1974/42) in Geltung. Während des Nationalsozialismus galt das reichsdeutsche Baurecht, das nach 1945 jedoch wieder außer Kraft gesetzt wurde. Die TBO 1974 stellte sohin die erste für das gesamte Tiroler Landesgebiet geltende einheitliche Bauordnung dar. Sie wurde insgesamt 25 Mal novelliert, fünfmal wiederverlautbart und steht nun in der letzten Wiederverlautbarung als TBO 2018 (LGBl 2018/28) in Geltung. Mit der TBO-Novelle 2019 (LGBl 2019/109) wurden weitere Reformen vor allem zur Verwaltungsvereinfachung und Deregulierung verwirklicht. Angesichts der Dynamik der Materie ist mit weiteren Novellierungen in absehbarer Zeit zu rechnen.

2. Der Geltungsbereich der TBO

§ 1 TBO legt den Geltu...

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