Österreichisches Baurecht, Band I
1. Aufl. 2020
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S. 233Vorarlberger Baugesetz
Stefan Lampert
1. Historische Kurzbetrachtung
Das am in Kraft getretene Vorarlberger Baugesetz („Vorarlberger Baugesetz neu“) hat das Vorarlberger Baugesetz 1972 („Vorarlberger Baugesetz alt“) abgelöst.
Mit diesem „neuen“ Baugesetz wurde eine umfassende Baurechtsreform durchgeführt, die einerseits im Zeichen von Deregulierung, Liberalisierung und Privatisierung stand und andererseits in der Wiederentdeckung des Schutzes des öffentlichen Interesses, insb der Interessen des Nachbarn.
Entwicklungen auf europäischer Ebene, aber auch praktische Erfahrungen auf nationaler Ebene veranlassten den Landesgesetzgeber, das Vorarlberger Baugesetz seit dem Inkrafttreten am bis dato 22 Mal zu ändern. Die jüngste Änderung erfolgte mit LGBl 2019/64. Diese Novelle hatte im Wesentlichen die Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung zum Ziel und Inhalt.
2. Anwendungsbereich
§ 1 Vlbg BauG regelt abschließend die Ausnahmen vom Geltungsbereich des Vorarlberger Baugesetzes. Demnach gilt das Vlbg BauG nicht für Bauvorhaben betreffend:
lit a: Eisenbahn-, Schifffahrts- und Luftfahrtsanlagen, soweit sie Zwecken des Verkehrs dienen;
lit b: Bergwerke;
lit c: spezifisch militärisc...