Herwig Kraemmer/Christian Onz

Handbuch Österreichisches Naturschutzrecht

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3946-8

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Handbuch Österreichisches Naturschutzrecht (1. Auflage)

S. 1Kapitel I: Kompetenzrechtliche Grundlagen des Naturschutzrechts

1

Das Naturschutzrecht regelt den Schutz der Unversehrtheit, Schönheit und Eigenart der Landschaft (allgemeiner Landschaftsschutz) und des Wirkungsgefüges der Natur (Biotopschutz), den Tier-, Pflanzen- und Pilzschutz (Artenschutz) und die Erhaltung besonders schützenswerter Naturschönheiten (Gebietsschutz und Naturdenkmalschutz).

2

Nach der Kompetenzverteilung des B-VG sind diese Belange grundsätzlich keinem der in den Art 10 bis 12 vertypten Kompetenztatbestände zuzuordnen, auch wenn Teile der Natur (wie zB der Wald oder Gewässer) Gegenstand von bundesrechtlichen Schutzbestimmungen sind. Daher ist der Naturschutz nach der Generalklausel des Art 15 B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache. Davon ausgenommen sind nur einzelne Belange wie zB der internationale Artenhandel. Dieser ist auf Grundlage der Außenhandelskompetenz des Bundes gemäß Art 10 Abs 1 Z 2 B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache, auf dieser Grundlage wurde auch das Artenhandelsgesetz erlassen.

3

Das Naturschutzrecht kann damit Sachgebiete regeln, die auch von Bundeskompetenzen erfasst sind. Zur Abgrenzung hat der VfGH die Gesichtspunktetheorie entwickelt. Demnach können bestimm...

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