Kryptosteuerguide 2021
1. Aufl. 2021
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S. 85Kapitel 8: Umsatzsteuerliche Behandlung beim privaten Investor
8.1. Umsatzsteuerliche Behandlung eines Tausches von Fiatgeld gegen Krypto-Assets
Im Gegensatz zur ertragsteuerlichen Behandlung existiert zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Blockchain-basierten Vermögenswerten mit dem EuGH-Urteil Hedqvist vom bereits ein erstes höchstgerichtliches Urteil.
Grundsätzlich ist bei Kryptowährungen zu beachten, dass sowohl die Speicherung der privaten Schlüssel am Server des Walletanbieters sowie das Zurverfügungstellen der Software zur Aufbewahrung beim Steuerpflichtigen selbst durch den Walletanbieter sonstige Leistungen darstelS. 86len, welche auf elektronischem Wege erbracht werden. Demnach gilt das Empfängerortsprinzip. Ob die Leistung an einen Unternehmer oder einen Nichtunternehmer erbracht wird, ist dafür unbeachtlich.
Hinsichtlich des Handels mit Kryptowährungen betont der EuGH in seiner ständigen Rechtsprechung, dass für umsatzsteuerliche Belange Bitcoins gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichzustellen sind. Wird somit die Bitcoin bzw Bitcoin-Einheit in eine konventionelle Währung (Fiatgeld) getauscht bzw vice versa, ist dies gem Art 135 Abs 1 lit e MwStSystRL unecht steuerbefre...