Kryptosteuerguide 2021
1. Aufl. 2021
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S. 55 Kapitel 5: Besteuerung bei Mitunternehmerschaften
Ebenfalls zum Anfallen von betrieblichen Einkünften mit den entsprechenden ertragsteuerlichen Konsequenzen kommt es, wenn eine Mitunternehmerschaft (was idR auf Personengesellschaften, wie bspw OG oder KG, zutrifft). Für das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft ist jedoch das Vorliegen entsprechender Voraussetzungen zu erfüllen, welche nachstehend erläutert werden.
S. 565.1. Vorliegen des Unternehmerwagnisses
Mitunternehmer ist nur, wer ein Unternehmerwagnis eingeht (Entfalten von Unternehmerinitiative und Übernahme von Unternehmerrisiko). Unternehmerwagnis liegt vor, wenn der Erfolg der Tätigkeit des Steuerpflichtigen weitgehend von dessen unternehmerischen Fähigkeiten sowie seinem Fleiß und darüber hinaus von den Zufälligkeiten des Wirtschaftslebens abhängt. Der Steuerpflichtige muss für die mit seiner Tätigkeit verbundenen Aufwendungen selbst aufkommen, wobei es auf die tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten (§ 21 Abs 1 BAO) ankommt.
Unternehmerinitiative entfaltet der Steuerpflichtige, wenn dieser auf das betriebliche Geschehen Einfluss nehmen kann, dh die Möglichkeit hat, an unternehmerischen Entscheidungen teilzunehmen. Das Vorliegen von Unt...