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Der Kreditvertrag

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3877-5

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Dokumentvorschau
Der Kreditvertrag (1. Auflage)

S. 73V. Auslegung und Konfliktlösung

A. Anwendbares Recht

In aller Regel wird im Rahmen einer Rechtswahlklausel das auf den Vertrag sowie die daraus resultierenden außervertraglichen Schuldverhältnisse anwendbare Recht vereinbart. Im Fall der Wahl österreichischen Rechts wird jeweils die Anwendung der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts ausgeschlossen.

Für die Wirksamkeit der Rechtswahl hinsichtlich außervertraglicher Ansprüche ist es erforderlich, dass die Rechtswahl durch eine „frei ausgehandelte“ Vereinbarung erfolgt (Art 14 Abs 1 ROM II-Verordnung). Es ist unklar, ob hierfür eine im Einzelnen von den Vertragsparteien besonders ausverhandelte Klausel erforderlich ist. Wenn dies der Fall ist, würde eine im Kreditvertrag enthaltene Rechtswahl hinsichtlich der außervertraglichen Ansprüche nicht wirksam sein, wenn es sich um ein Vertragsformblatt handelt und der Kreditnehmer nicht an der Ausverhandlung des Vertrages beteiligt ist.

Eine weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Rechtswahl hinsichtlich außervertraglicher Ansprüche ist, dass alle Parteien einer „kommerziellen Tätigkeit“ nachgehen. Begrifflich ist der Terminus der kommerziellen Tätigkeit wohl nicht deckungsgle...

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