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Kfz-Kennzeichenerfassung und „Bundestrojaner“ verfassungswidrig
Entscheidungen: , G 181-182/2019.
Normen: § 54 Abs 4b SPG; § 57 Abs 2a SPG; § 98a Abs 2 Satz 1 StVO; § 134 Z 3a StPO; § 135a StPO
Der VfGH hat mehrere Gesetzesbestimmungen des 2018 verabschiedeten „Sicherheitspakets“ als verfassungswidrig aufgehoben. Die aufgehobenen Bestimmungen betreffen
die verdeckte Erfassung und Speicherung von Daten zur Identifizierung von Fahrzeugen und Fahrzeuglenkern mittels bildverarbeitender technischer Einrichtungen;
die Verarbeitung von Daten aus Section-Control-Anlagen durch die Sicherheitsbehörden;
die verdeckte Überwachung verschlüsselter Nachrichten durch Installation eines Programms auf einem Computersystem; sowie
die Ermächtigung, zum Zweck der Installation dieses Überwachungsprogramms in Räumlichkeiten einzudringen, Behältnisse zu durchsuchen und spezifische Sicherheitsvorkehrungen zu überwinden.