Der Kreditvertrag
1. Aufl. 2018
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S. 65IV. Vertragliche Beendigungsmöglichkeit
Neben dem Recht eines Kreditgebers auf außerordentliche Kündigung eines Kreditvertrages (siehe hierzu oben Kapitel I.B.1.a) werden, wie bereits ausgeführt, im Rahmen der Vertragsfreiheit in Kreditverträgen regelmäßig auch vertragliche Beendigungstatbestände vereinbart (zu den inhaltlichen Beschränkungen siehe auch oben im genannten Kapitel I.B.1.a). Wird einer dieser Beendigungsgründe erfüllt, erhält der Kreditgeber das Recht, den Kreditvertrag unter den vereinbarten Umständen zu beenden.
A. Kündigungsgründe
Der Katalog der Kündigungsgründe in einem Kreditvertag kann sehr ausführlich ausgestaltet sein. Je großvolumiger oder komplexer die Finanzierung und damit das zugrundeliegende Vertragswerk ist, umso detailreicher werden meist auch die Beendigungsmöglichkeiten vereinbart. Die üblicherweise vereinbarten Kündigungsgründe decken ein relativ breites Spektrum von Anlassfällen ab. Zunächst sind dies natürlich alle Fälle, in denen der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen unter dem Vertrag oder auch anderen Finanzierungen nicht mehr nachkommt oder das diesfalls kritischste Szenario, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des...