Kostenverteilungsverträge
1. Aufl. 2014
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S. 93 Teil 3: Kostenverteilungsverträge im Konzern
I. Steuerliche Regelungen über Kostenverteilungsverträge
A. Allgemeines
Kostenverteilungsverträge sind Kooperationsverträge zwischen Unternehmen auf schuldrechtlicher Basis, weshalb idR keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen dafür existieren. Aus steuerlicher Sicht ist meist nur relevant, ob die Ausgestaltung und Durchführung einer Kostenumlagevereinbarung dem Fremdvergleich entspricht. Steuerliche Regelungen zu Kostenverteilungsverträgen finden sich daher insbesondere in nationalen Verrechnungspreisrichtlinien.
Nationale Verrechnungspreisrichtlinien werden meist in Form von Verwaltungsanweisungen, Kommentaren oder anderen Formen der Information von den Finanzverwaltungen einzelner Staaten bekannt gegeben. Auf zwischenstaatlicher Ebene sind zudem die Hinweise in den OECD-VPG zur Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach Art 9 OECD-MA zu beachten.
Verwaltungsanweisungen und die OECD-VPG haben in einzelnen Staaten unterschiedliche rechtliche Verbindlichkeit. Meist fehlt jedoch die normative Wirkung eines Gesetzes, sodass es sich idR um sogenanntes „soft law“ handelt. Dennoch haben die OECD-VPG und die nationalen Verwaltungsanweisunge...