Suchen Hilfe
Reidlinger/Hartung

Das österreichische Kartellrecht

4. Aufl. 2019

Print-ISBN: 978-3-7073-3123-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Das österreichische Kartellrecht (4. Auflage)

S. 23Teil 4

Anwendungsbereich des Kartellgesetzes

I. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

A. Unternehmerbegriff
1. Allgemeines

Normadressaten des KartG sind „Unternehmer“ und „Vereinigungen von Unternehmern“; das KartG definiert diese Begriffe jedoch nicht.

Die Rsp legt dem KartG – in Anlehnung an Art 101 und 102 AEUV – einen funktionalen Unternehmensbegriff zu Grunde und hat das „Unternehmen“ als „organisierte Erwerbsgelegenheit“ bezeichnet. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich, ebenso wenig die Dauerhaftigkeit der wirtschaftlichen Tätigkeit. Als „Unternehmer“ ist derjenige Rechts- bzw Willensträger anzusehen, dem eine als „Unternehmen“ qualifizierbare Tätigkeit zuzurechnen ist. Die Rechtsform, in der der Unternehmer auftritt, ist dabei nicht relevant. Neben Personen- und Kapitalgesellschaften können somit auch natürliche Personen und Angehörige der freien Berufe Unternehmer iSd KartG sein.

Grundsätzlich genügt für die Anwendbarkeit der Regeln des KartG über wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (§§ 1 ff) und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (§§ 4 ff) auch eine potenzielle unternehmerische Tätigkeit. Eine rein abstrakte Möglichkeit zur aktiven Teilna...

Das österreichische Kartellrecht

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden