Das österreichische Kartellrecht
4. Aufl. 2019
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S. 13Teil 3
Das Verhältnis zwischen österreichischem Kartellrecht und EU-Wettbewerbsrecht
I. Problemstellung – „Zwischenstaatlichkeit“ als Voraussetzung der Anwendbarkeit von EU-Wettbewerbsrecht
Das EU-Wettbewerbsrecht, welches in Österreich unmittelbar anwendbar ist, enthält ein Kartellverbot in Art 101 AEUV sowie ein Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in Art 102 AEUV. Diesen Regelungen sind die entsprechenden Verbote des österreichischen Rechts in §§ 1 und 2 (Kartellverbot, Ausnahmen) sowie § 5 KartG (Missbrauchsverbot) teilweise wörtlich nachempfunden. Den Erläuterungen zum KartG 2005 ist zu entnehmen, dass eine weitgehende Angleichung des materiellen österreichischen Kartellrechts an die in den Art 101 und 102 AEUV enthaltenen Wettbewerbsregeln und an die zur Durchführung dieser Regeln erlassene Verordnung (EG) Nr 1/2003 (VO 1/2003) vorgenommen werden sollte. Dies wird damit begründet, dass – angesichts der verstärkten Zuständigkeit der nationalen Wettbewerbsbehörden und Gerichte zur Anwendung von EU-Wettbewerbsrecht aufgrund der VO 1/2003 – sowohl für die rechtsanwendenden Organe wie auch für die dem Kartellrecht unterworfenen Unternehmer einheitliche materielle...