Praxishandbuch Kapital in der GmbH
1. Aufl. 2021
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S. 1443. Kapitalerhöhung und ‑herabsetzung
3.1. Kapitalerhöhung
Die Kapitalerhöhung als eine Methode der Beschaffung von neuem Eigenkapital für eine GmbH ist ein relevantes Thema nicht nur für alle Investoren, die ihr Kapital in Unternehmen angelegt haben, sondern auch für deren Berater und Vertreter, um die Umsetzung so effizient wie möglich zu gestalten.
3.1.1. Grundlagen
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Gemäß § 6 GmbHG muss das Stammkapital einer GmbH mindestens EUR 35.000,– betragen und besteht aus den Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter, deren Einlage mindestens EUR 70,– zu betragen hat. Das Stammkapital sowie die Stammeinlagen müssen gemäß § 4 Abs 1 Z 3 und Z 4 GmbH im Gesellschaftsvertrag festgelegt sein.
Es ist zwischen Stammkapital, Stammeinlagen und Gesellschaftsvermögen zu unterscheiden:
Die Stammeinlagen sind von den Gesellschaftern der GmbH zu leisten, wobei jeder Gesellschafter nur eine Stammeinlage übernehmen darf (§ 6 Abs 3 GmbHG). Die Höhe der Beträge der jeweils übernommenen Stammeinlagen können unterschiedlich sein (§ 6 Abs 2 GmbHG).
Das Stammkapital setzt sich aus den einzelnen Stammeinlagen zusammen und ist ein fixer Betrag, der nur durch Abänderung des Gesellschaftsvertrages verändert (sei es durch eine Erhöhung oder Herabsetzung) werde...