Praxishandbuch Kapital in der GmbH
1. Aufl. 2021
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S. 11. Kapitalaufbringung
1.1. Allgemein
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Eines der zentralen Merkmale im österreichischen Gesellschaftsrecht ist die Differenzierung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Einer der wesentlichen Unterschiede zwischen diesen Gesellschaftsformen liegt in der Haftung der Gesellschafter. Personengesellschaften, hierzu zählen ua Offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG) sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR), sind dadurch gekennzeichnet, dass ihre Gesellschafter grundsätzlich unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihrem persönlichen Vermögen in Anspruch genommen werden können. Eine Ausnahme bildet die Kommanditgesellschaft, bei welcher nicht alle Gesellschafter einer unbeschränkten Haftung ausgesetzt sind. Bei dieser Gesellschaftsform wird bei den Gesellschaftern zwischen Komplementären und Kommanditisten unterschieden. Die Kommanditisten haften im Gegensatz zu den Komplementärgesellschaftern nur in Höhe der übernommenen Haftsumme.
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Die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (GmbH bzw AG) trifft dagegen grundsätzlich keine Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft (ausgenommen bei Fällen der Durchgriffshaftung). Aufgrund der Tatsache, ...