Investmentfonds – Aufsicht und Besteuerung
2. Aufl. 2019
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1. S. 36Einleitung
Investmentfonds bieten Anlegern die Möglichkeit, sich an einem breit gestreuten Anlageportfolio zu beteiligen. Der Fonds selbst kann als Kapitalsammelstelle bezeichnet werden, die von einer Verwaltungsgesellschaft (auch Kapitalanlagegesellschaft oder KAG genannt) verwaltet wird. Das eingesammelte Fondsvermögen stammt in der Regel von einer großen Anzahl von Anlegern.
Die Vermögensanlage in Investmentfonds beruht auf den Grundprinzipien der Risikodiversifizierung, der Fremdverwaltung und der kollektiven Kapitalanlage.
Für die Risikodiversifizierung wird das anlagebereite Vermögen in unterschiedliche Vermögenstitel investiert, um dadurch das Anlegerrisiko zu minimieren. Die Anlagestrategie hierfür wird in den Anlagevorschriften und Fondsbestimmungen dargelegt.
Eine Risikostreuung ist nur mit einer „kritischen Masse“ von anlagebereiten Mitteln in einem entsprechenden Portfolio möglich. Verfügen Anleger nicht über diese Geldmittel, so ist eine größere Anzahl von Anlegern erforderlich. Aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnisse des Anlegerpublikums entstand der Bedarf nach einer Fremdverwaltung von Portfolios. Der Fremdverwalter verlangt hierfür ein Entgelt, das den Fondsertra...