Neuerungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen
1. Aufl. 2020
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S. 152Der verbesserte Zugang und die Zunahme der Nutzung der elektronischen Möglichkeiten auch für Nichtunternehmer und die Digitalisierung, die den Austausch von Waren und Dienstleistungen erleichtert und beschleunigt, erfordern Anpassungen, neue Maßnahmen und Regelungen, um eine mit den Prinzipien des Binnenmarktes vereinbare Besteuerung sicherzustellen.
Ein wesentlicher Schritt wurde mit der Richtlinie (EU) 2017/2455 gesetzt, mit der es ua auch zu einer Modifizierung bzw teilweisen Neuordnung des innergemeinschaftlichen Versandhandels kommt. Neben den materiellrechtlichen Änderungen sollte es für die beteiligten Unternehmen und auch für die betroffenen Finanzverwaltungen insofern zu Verwaltungsvereinfachungen kommen, als begleitend dazu der Anwendungsbereich der bereits bestehenden Sonderregelung des § 25a UStG und des Art 25a UStG (bisher: MOSS – „Mini-One-Stop-Shop“, wird zu OSS) geändert und auf jegliche Arten von Dienstleistungen erweitert wird, sondern auch der ig Versandhandel (EU-OSS) sowie der Versandhandel mit aus Drittländern eingeführten Gegenständen (Import-OSS/IOSS) in die Sonderregelungen einbezogen wird. Als weiterer Meilenstein kann angesehen werden, dass erstmals auch diejenigen Plattformbe...