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Neuerungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4261-1

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Dokumentvorschau
Neuerungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen (1. Auflage)

S. 21. Einführung

Ursprünglich – im Jahr 1993 – wurde eine „Übergangsregelung“ für Warenbewegungen zwischen Unternehmern innerhalb der EU eingeführt. Ziel war ein Binnenmarkt ohne Grenzkontrollen. Dazu sollte die Besteuerung übergangsweise im Bestimmungsland erfolgen. Langfristig war eine Umstellung auf das Ursprungslandprinzip geplant, denn das Mehrwertsteuersystem sollte für Umsätze innerhalb der Europäischen Gemeinschaft genauso funktionieren wie für innerstaatliche Umsätze.

Nach der „Übergangsregelung“ galt und gilt bis heute: Innerhalb der EU sind Lieferungen an Unternehmer im Ursprungsland von der Umsatzsteuer – als sog steuerbefreite ig Lieferungen – befreit. Die Besteuerung erfolgt im Bestimmungsland, in dem der Erwerber der Ware der Erwerbsbesteuerung unterliegt, sog ig Erwerb. Auch grenzüberschreitende Dienstleistungen zwischen Unternehmern werden im Bestimmungsland besteuert, allerdings nach einem anderen System. Es gilt das Reverse-Charge-Verfahren: Der Empfänger der Dienstleistung schuldet die Mehrwertsteuer, dh die Steuerschuld geht vom Leistungserbringer auf den Leistungsempfänger über. Damit wird eine effektive Besteuerung sichergestellt. Der im Bestimmungsland ansässige ...

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