IFRS - Eine Einführung
5. Aufl. 2017
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S. 129Teil 2: Konzernabschluss
1. Vollkonsolidierung
Mit dem Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014, BGBl I 2015/22, wurde die österreichische Konsolidierung modernisiert. Daher kann seit dem Jahresabschluss 2016 anstatt nach den Vorschriften des UGB nach IAS/IFRS konsolidiert werden. Die wesentlichen Bestimmungen finden sich in § 245a Abs 1 UGB, der auf den Konzernabschluss Bezug nimmt, und in § 260 Abs 2 UGB, der klarstellt, dass Vermögenswerte und Schulden beim Mutter- und Tochterunternehmen neu zu bewerten sind.
Gemäß § 224 UGB wird die Bilanz beim Finanzanlagevermögen wie folgt gegliedert:
Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen
Wertpapiere des Anlagevermögens
In den Positionen 1, 3 und 5 finden sich Anteile an Kapitalgesellschaften, eine andere Bezeichnung dafür sind fremde Eigentümerwertpapiere (equity securities). In der Position 5 sind dann noch Schuldnerwertpapiere (debt securities) enthalten.
In den Positionen 1, 3 und 5 finden sich also Anteile an Kapitalgesellschaften oder an GmbHs. Das Unterscheidungsmerkmal ist zuerst das Beteiligungsausmaß. Ist der Anteil an der Kapitalgesellschaft größer als 50 %, sprechen wir von verbundenen Unternehmen. Beträgt der Anteil zwischen 20 und 50 %, dann bezeichnen wir diesen Anteil a...