Handbuch Bilanzsteuerrecht
1. Aufl. 2005
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S. 171Wechsel der Gewinnermittlungsart
Christoph Urtz
S. 173I. Die Gewinnermittlungsarten
1. Allgemeines
162
Ob es zu einem Wechsel der Gewinnermittlungsart kommt, hängt davon ab, unter welchen Voraussetzungen die einzelnen Gewinnermittlungsarten zur Anwendung kommen. Welche Rechtsfolgen der Wechsel hat, hängt wiederum davon ab, welche Besonderheiten eine Gewinnermittlungsart aufweist und worin die Unterschiede zwischen den Gewinnermittlungsarten liegen. Denn die Unterschiede zwischen den Gewinnermittlungsarten sind sozusagen die „Vorfrage“ der steuerlichen Konsequenzen, die sich aus dem Wechsel der Gewinnermittlungsart ergeben.
„Gewinnermittlung“ ist die Ermittlung der Einkünfte aus den betrieblichen Einkunftsarten, also gemäß den §§ 21, 22 und 23 EStG 1988. Das EStG kennt insbesondere die Gewinnermittlungsart gemäß § 4 Abs 1 EStG als die „Grundform“, weiters die – im Vergleich anspruchsvollere – Gewinnermittlungsart gemäß § 5 Abs 1 EStG sowie schließlich die – einfachere – Gewinnermittlungsart gemäß § 4 Abs 3 EStG. Ferner gibt es insbesondere noch die Gewinnermittlungsart gemäß § 5 Abs 2 EStG, die ich aber nur kurz erwähne, sowie verschiedene Formen der Pauschalierung, auf die ich aus Platzgründen nicht eingehe.
In der Folge werde ich den Anwendungsbereich der Gewin...