Grundfragen des Verwaltungs- und Finanzstrafverfahrens
1. Aufl. 2022
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S. 3101. Einleitung
Spricht man über strafrechtliche Sanktionensysteme, so ist zunächst die Frage nach dem Zweck dieser Sanktionen zu stellen, denn schwerwiegende Eingriffe in die Rechte der Bürger bedürfen eines bestimmten Zwecks als Rechtfertigung. Wofür wird eine Person überhaupt bestraft? Im StGB ist diese Frage 1975 eindeutig dahingehend beantwortet worden, dass Strafen ausschließlich zu spezial- und generalpräventiven Zwecken verhängt werden sollen und somit zur Beeinflussung der Werthaltungen des Straftäters und der Allgemeinheit dienen.
Das Sanktionensystem des Finanzstrafrechts unterscheidet sich aber ganz grundlegend von jenem des StGB und auch von jenem im Verwaltungsstrafrecht. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurde es zudem mehrmals geändert und ergänzt. Eine klare Zwecksetzung ist nur schwer erkennbar, da mit den Änderungen auch ein Systemwandel innerhalb des FinStrG einherging. Eine Besonderheit des Finanzstrafrechts ist es, dass das im Wesentlichen gleiche Sanktionensystem sowohl für das verwaltungsbehördliche als auch für das gerichtliche Finanzstrafrecht gilt, sodass Unterschiede zum StGB schon darin begründet sein können. Das finanzstrafrechtliche Sanktionensystem ist seit längerer Zeit...