Grundfragen des Verwaltungs- und Finanzstrafverfahrens
1. Aufl. 2022
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S. 2901. Einleitung und Problemaufriss
Das Verwaltungsstrafrecht, so könnte man sagen, hat eine erstaunliche Karriere gemacht. Schon sein Begriff verrät ein gewissermaßen doppeltes Antlitz. Es ist insoweit Strafrecht, als es als jener Teil der Rechtsordnung verstanden werden kann, der ein bestimmtes Verhalten unter Androhung von Strafen verbietet. Zuvorderst ist es aber Verwaltungsrecht, weil es dabei um die Sanktionierung jener Pflichten geht, die sich im materiellen Verwaltungsrecht finden, dessen Vollziehung der zweiten Gewalt zukommt. Folgerichtig wird das Verwaltungsstrafrecht in der Lehre als Teil des Verwaltungsrechts betrachtet.
Diese Zuordnung erklärt zugleich seinen heutigen „Selbststand“, denn die historische Entwicklung war durchaus auch und vor allem von der Diskussion um den defizitären Charakter dieses Bereichs geprägt. Gleich mehrere Österreichische Juristentage beschäftigten sich mit der Frage, ob dieses Recht überhaupt noch „zeitgemäß“ sei oder – anders gewendet – welche „Zukunft“ es haben könnte und sollte. Nach wie vor ist zuweilen das Narrativ anzutreffen, dass zwischen gerichtlichem Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht kein wesensmäßiger Unterschied bestehe, denn sowo...