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SWK 25, 1. September 2017, Seite 1086

Voraussichtliche SV-Werte für 2018

Die Aufwertungszahl für 2018 beträgt 1,029. Daraus ergeben sich, vorbehaltlich der Kundmachung im BGBl folgende SV-Werte (in Euro) für 2018:


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Höchstbeitragsgrundlage
bis
ab
für laufende Bezüge, täglich
166
171
für laufende Bezüge, monatlich
4.980
5.130
für Sonderzahlungen, jährlich
9.960
10.260
für freie Dienstnehmer, ohne Sonderzahlungen, monatlich
5.810
5.985
Geringfügigkeitsgrenze
ab
ab
monatlich
425,70
438,05
Grenzwert für Dienstgeberabgabe, monatlich
638,55
657,08

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