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Vorbehaltsfruchtgenussrecht – VfGH gegen unsachgemäße Besteuerung von Scheinzuwendungen
Ansatz des um die zurückbehaltenen Nutzungsrechte verminderten Vermögenswerts
Im Erkenntnis vom , E 2212/2015, äußert sich der VfGH zur Bewertung von unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechts zugewendeten Vermögensgegenständen, die von der Stiftung an die Stifterin rückübertragen werden. Das Höchstgericht stellt klar, dass bei einer Zuwendung unter Vorbehalt des Fruchtgenusses ein um die zurückbehaltenen Nutzungsrechte verminderter Vermögenswert anzusetzen ist. Damit widerspricht der VfGH der Ansicht des BFG, dem er zudem einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz sowie die Nichtbeachtung der ständigen Rechtsprechung des VwGH und damit Willkür zum Vorwurf macht.
1. Sachverhalt
Eine im Jahr 2000 gegründete Privatstiftung erhielt im selben Kalenderjahr eine Nachstiftung in Form von sieben Zinshäusern sowie zwei Eigentumswohnungen vonseiten der Stifterin. Für alle eingebrachten Liegenschaftsanteile behielt sich die Stifterin das Veräußerungs- und Belastungsverbot sowie für die sieben Zinshäuser zudem das Fruchtgenussrecht vor.
Fünf Jahre später wurde die Stiftung mittels Widerrufs der Privatstiftung durch die Stifterin aufgelöst und das Vermögen der Stiftung, das im Wesentlichen aus den mit dem Fruchtgenussrecht belasteten Liegenschaften bestand, an die Stifterin und Le...