Helnwein/Kunesch

Grenzüberschreitende Personalverrechnung in Fallbeispielen

1. Aufl. 2011

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Grenzüberschreitende Personalverrechnung in Fallbeispielen (1. Auflage)

S. 17Teil 1: Einleitung

1.1. Sozialversicherung

Bei sozialversicherungsrechtlichen Sachverhalten mit Auslandsbezug ist eine schematische Vorgehensweise empfehlenswert: So sind die entsprechenden Sachverhalte zunächst einmal einzuteilen in:

  • Sachverhalte, die EU- oder EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und die Schweiz betreffen.

  • Sachverhalte, die Drittstaaten betreffen, mit welchen Österreich ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.

  • Sachverhalte, die keine dieser Staaten betreffen.

Diese Einteilung entspricht auch der zwingenden Reihenfolge der anzuwendenden Rechtsgrundlagen zur Lösung dieser Sachverhalte (Stufenbau der Rechtsordnung), nämlich:

1.

Unionsrecht: VO (EWG) 1408/71 und VO (EG) 883/2004,

2.

zwischenstaatliche Abkommen,

3.

nationale Gesetze, insbesondere ASVG.

1.1.1. EU-/EWR-Staaten und Schweiz – VO (EWG) 1408/71 bzw VO (EG) 883/2004

Darunter fallen derzeit folgende EU-Staaten (27, Stand Jänner 2011):


Tabelle in neuem Fenster öffnen
BELGIEN
BULGARIEN
DÄNEMARK
DEUTSCHLAND
ESTLAND
FINNLAND
FRANKREICH
GRIECHENLAND
GROSSBRITANNIEN
und NORDIRLAND
IRLAND
ITALIEN
LETTLAND
LITAUEN
LUXEMBURG
MALTA
NIEDERLANDE
ÖSTERREICH
POLEN
PORTUGAL
RUMÄNIEN
SCHWEDEN
SLOWAKEI
SLOWENIEN
SPANIEN
TSCHECHIEN
UNGARN
ZYPERN
(griechischer Teil)

(zusätzlich) die folgenden E...

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