GPLB-Handbuch
3. Aufl. 2023
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S. 11. GPLB – Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge
1.1. Gesetzliche Grundlagen und umfasste Steuern und Abgaben
Lohnsteuerprüfung (§ 86 EStG)
Sozialversicherungsprüfung (§ 41a ASVG)
Kommunalsteuerprüfung (§ 14 KommStG)
PLABG: Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge
1.1.1. Lohnsteuerprüfung
§ 86 Abs 1 EStG lautet:
Dem Finanzamt der Betriebsstätte (§ 81) obliegt die Prüfung der Einhaltung aller für die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abfuhr
der Lohnsteuer,
der Abzugsteuer gemäß § 99 Abs. 1 Z 1, Z 4 und Z 5 zweiter Fall sowie die für die Erhebung
des Dienstgeberbeitrages (§ 41 FLAG) und
des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (§ 122 Abs. 8 WKG)
maßgebenden tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse (Lohnsteuerprüfung) nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge – PLABG, BGBl. I Nr. 98/2018. Es hat sich für die Durchführung der Prüfung des Prüfdienstes für Lohnabgaben und Beiträge zu bedienen.
1.1.2. Sozialversicherungsprüfung
§ 41a ASVG lautet:
(1) Die Österreichische Gesundheitskasse hat die Einhaltung aller für das Versicherungsverhältnis maßgebenden Tatsachen zu prüfen (Sozialversicherungsprüfung).
Hiezu gehört insbesondere
die Prüfung der Einhaltung der Meldeverpflichtungen in a...