Schmidsberger

Gestaltung von GmbH-Verträgen

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3900-0

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Gestaltung von GmbH-Verträgen (2. Auflage)

S. 4

2.1. Firma

Die GmbH hat eine Firma zu führen. Unter der „Firma“ ist der in das Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers (also der Gesellschaft), unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt, zu verstehen. Die Firma ist notwendiger Bestandteil des Gesellschaftsvertrages. Diese kann entweder eine Personenfirma, eine Sachfirma, eine Fantasiefirma oder aber eine gemischte Firma sein.

Bei der Personenfirma setzt sich der Firmenwortlaut aus dem Namen eines oder mehrerer Gesellschafter zusammen. Ein Name, den kein Gesellschafter führt, darf in den Firmenwortlaut nicht aufgenommen werden. In der Praxis finden sich aber auch hier Lösungen: So könnte etwa eine Person gesucht werden, die den gewünschten Namen trägt und dann als „Gründungshelfer“ (zB mit einem Geschäftsanteil im Nominale von € 70,00) die Gesellschaft mitgründet und unmittelbar nach der Eintragung der Gesellschaft als Gesellschafter wieder ausscheidet. Der Firmenwortlaut muss bei einem Ausscheiden des namensgebenden Gesellschafters nämlich nicht mehr geändert werden. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass eine Marke oder – was markenrechtlich meist wesentlich leichter ist – eine Wortbildmarke mit dem gewü...

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