Gesamtrechtsnachfolge im Gesellschaftsrecht
1. Aufl. 2016
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S. 124IV. Exkurs: Grenzüberschreitende „Umwandlung“
In diesem Exkurs soll die grenzüberschreitende Verlegung des Satzungssitzes (im Gegensatz zur bloßen Verlegung des tatsächlichen Sitzes der Hauptverwaltung) dargestellt werden. Im Schrifttum und vom EuGH wird sie bisweilen auch als grenzüberschreitende Umwandlung bezeichnet (weil mit der Satzungssitzverlegung gleichzeitig eine Umwandlung der Gesellschaft in die äquivalente Rechtsform des Aufnahmestaates einhergeht).
A. Unterschied und Vorteil gegenüber der Gesamtrechtsnachfolge
Zentrales Element ist, dass es sich bei dem hier besprochenen Fall der Umwandlung nicht um eine Umwandlung nach dem UmwG (also gerade um keinen Fall der Gesamtrechtsnachfolge), sondern um einen Fall der formwechselnden Umwandlung handelt. Die Gesellschaft ändert also nur ihr „Rechtskleid“; ihre rechtliche Identität bleibt erhalten. Als jüngste Variante grenzüberschreitender Mobilität von Gesellschaften bzw grenzüberschreitender Transfers von Gesellschaftsvermögen soll sie zur Abrundung des Bildes erwähnt werden.
Vor Eröffnung dieser Möglichkeit standen nur folgende grundsätzliche Varianten grenzüberschreitender Vermögenstransfers offen:
Vermögenstransfers im Weg der Einze...