Gesamtrechtsnachfolge im Gesellschaftsrecht
1. Aufl. 2016
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S. 26II. Verschmelzung
A. Grundsätzliches
1. Definition und Merkmale
Was ist eine Verschmelzung? Nach allgemeinem Verständnis handelt es sich dabei um die Übertragung des gesamten Vermögens (dh sämtlicher Aktiven und Passiven) einer oder mehrerer Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) (sog „übertragende Gesellschaft[en]“) im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf eine übernehmende (bzw aufnehmende) Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) unter gleichzeitigem Untergang der übertragenden Gesellschaft(en). Im allgemeinen Sprachgebrauch wird manchmal der Begriff „Fusion“ verwendet.
Mit Rechtswirksamkeit der Verschmelzung erlischt jede übertragende Gesellschaft (Auflösung und Vollbeendigung in derselben juristischen Sekunde). Es bedarf daher keiner gesonderten Abwicklung. Vielmehr tritt die übernehmende Gesellschaft „automatisch“ kraft Gesetzes in einem einzigen, einheitlichen Rechtsakt (ex lege und uno actu) in die Rechtspositionen der übertragenden Gesellschaft(en) ein. Mit Untergang der übertragenden Gesellschaft(en) gehen auch deren Anteile unter. Zum Ausgleich wird den (ehemaligen) Gesellschaftern der übertragenden Gesellschaft eine Gegenleistung gewährt; diese hat grundsätzlich aus Anteilen an der übernehmend...