Zentrale Fragen des GmbH-Rechts
1. Aufl. 2004
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S. 337XV. Die GmbH im 21. Jahrhundert
Die GmbH blickt auf eine beinahe hundertjährige Erfolgsgeschichte zurück. Sie ist heute die bei weitem häufigste Gesellschaftsform. Nach einer aktuellen Erhebung bestehen in Österreich derzeit rund 94.500 Gesellschaften dieser Rechtsform. Trotz der mehrfach vorgetragenen Kritik sind die GmbH und das GmbH-Recht im Grundsatz anerkannt.
Ein Vergleich des aktuellen Gesetzestextes mit der ursprünglich verabschiedeten Fassung zeigt, dass ein Großteil der ursprünglichen Regelungen noch heute unverändert in Geltung steht, allerdings wurden zahlreiche Bestimmungen neu eingefügt (zB § 6a, §§ 30a ff, § 16a, §§ 59-60, §§ 96-101) und finden sich etliche GmbH-spezifische Regelungen in anderen Gesetzen, wie im Spaltungsgesetz, Umwandlungsgesetz, Eigenkapitalersatzgesetz (EKEG) und vor allem im HGB (Rechnungslegung). Die Abstimmung der neuen Regelungen mit den ursprünglichen des GmbH-Gesetzes ist vielfach nicht gelungen. Von Anfang an bestand eine Diskrepanz zum Aktienrecht, und zwar bis 1937 zum Aktienrecht des AHGB, ab 1938 zum Aktiengesetz 1937/1965, die durch die Novellengesetzgebung weiter verstärkt wurde. Beispiele bilden etwa die Frage der Gestaltung des individuellen Gläubigerschutzes bei der Kapitalherabsetzung (§ 56 GmbHG – § 178 AktG) od...