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Vorsteuerberichtigung bei Nichtbegleichung einer Forderung und Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
Entscheidung: ELVOSPOL s.r.o., C-398/20.
Norm: Art 90 MwStSyst-RL.
Art 90 MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Bestimmung entgegensteht, die die Berichtigung des Mehrwertsteuerbetrags von der Bedingung abhängig macht, dass die teilweise oder vollständig unbeglichene Forderung nicht innerhalb des Zeitraums von sechs Monaten vor der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit der Schuldnergesellschaft entstanden ist, obwohl sich mit dieser Bedingung nicht ausschließen lässt, dass diese Forderung letztlich endgültig uneinbringlich werden kann.