Unternehmerische Finanzierungsinstrumente
1. Aufl. 2010
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S. 77Teil C: Rechtliche Rahmenbedingungen, Kapitalmarkt, Information und Risiko
S. 79I. Rechtliche Rahmenbedingungen der Finanzierungstitel
1. Zivilrecht
Betrachtet man die Unternehmensfinanzierung aus zivilrechtlicher Sicht, so ermöglicht die gültige Privatrechtsordnung jedem Einzelnen, seine rechtlichen Beziehungen zur Umwelt privatautonom zu gestalten. Die Institution einer Privateigentumswirtschaft setzt Eigentum des Einzelnen voraus (Grundsatz des Privateigentums), ebenso die Übertragung dieser Verfügungsrechte (Grundsatz der Vertragsfreiheit) und die Haftung des einzelnen für schuldhaftes Handeln (Grundsatz der Verantwortung). Das Eigentum vermittelt dem Eigentümer das Recht, das Gut zu gebrauchen, das Gut zu verändern, das Recht, sich die Früchte anzueignen und das Gut zu veräußern. Erst auf der Grundlage der Zuweisung und Anerkennung von Verfügungsrechten ergibt sich eine Möglichkeit, Kooperationsgewinne durch Tausch der Verfügungsrechte zu realisieren. Die Haftung drückt den gesellschaftlichen Umgang mit Risiken aus und betrifft die Übernahme von Verantwortung. Grundsätzlich haftet der Eigentümer für die Folgen, die aus seinem Umgang mit seinem Eigentum erwachsen.