EU-Anti-Missbrauchsgrundsatz
1. Aufl. 2023
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S. 2854. Interpretation der österreichischen Umsetzungsmaßnahmen im Licht der Anti-BEPS-RL sowie des Anti-Missbrauchsgrundsatzes
4.1. Bestand an innerstaatlichen Anti-Missbrauchsbestimmungen im Anwendungsbereich des Europäischen Ertragsteuerrechts vor der Umsetzung der Anti-BEPS-RL
4.1.1. Der Methodenwechsel für internationale Schachtelbeteiligungen (§ 10 Abs 4 KStG 1988 idF vor JStG 2018)
Bis zur Umsetzung der Anti-BEPS-RL kannte das österreichische Körperschaftsteuerrecht zwei Methodenwechsel. § 10 Abs 4 KStG 1988 idF vor JStG 2018 adressierte Erträge aus internationalen Schachtelbeteiligungen gemäß § 10 Abs 1 Z 7 iVm § 10 Abs 2 KStG 1988 und ordnete für diesbezügliche Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne in Fällen von Steuerhinterziehung oder Steuermissbrauch im Sinne des § 22 BAO den Wechsel von der Befreiungs- auf die Anrechnungsmethode an (wobei ein etwaiger Übersteigungsbetrag der ausländischen Körperschaftsteuer gemäß § 10 Abs 6 KStG 1988 idF vor JStG 2018 in Folgejahren berücksichtigt werden konnte). Das Vorliegen von Steuermissbrauch war nach dem Gesetzeswortlaut insbesondere dann anzunehmen, wenn folgende zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllt waren:
Der Unternehmensschwerpunkt der ausländischen Körperschaft bestand unmittelbar oder mittelbar ...