EU-Anti-Missbrauchsgrundsatz
1. Aufl. 2023
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S. 2233. Interpretation der Missbrauchstatbestände in der Anti-BEPS-RL im Licht des Anti-Missbrauchsgrundsatzes
3.1. Der Anwendungsbereich der Anti-BEPS-RL
3.1.1. Vorfrage: Erlass der Anti-BEPS-RL auf der Grundlage des Art 115 AEUV zulässig?
Anders als die vergleichbaren Bestimmungen in den unternehmenssteuerlichen Richtlinien der ersten Generation nimmt Art 1 Anti-BEPS-RL nicht ausdrücklich auf das Erfordernis eines grenzüberschreitenden Sachverhaltselements Bezug. Wegzugsbesteuerungs- und Hinzurechnungsbesteuerungsvorschriften ist das grenzüberschreitende Sachverhaltsmoment systemimmanent. Für Zwecke der Sondervorschriften für hybride Gestaltungen erschließt sich ihre spezifische Maßgeblichkeit für grenzüberschreitende Sachverhalte sowohl aus dem (impliziten) Richtlinienwortlaut als auch aus den Erwägungsgründen; diese Schlussfolgerung lässt sich weiterhin aus Ziel und Zweck der betreffenden Vorschriften ableiten. Demgegenüber ist der jeweilige Anwendungsbereich der Zinsschrankenregelung und der allgemeinen Anti-Missbrauchsbestimmung nicht auf grenzüberschreitende Fallkonstellationen beschränkt; vielmehr wollte der Unionsgesetzgeber, wie sich anhand der Erwägungsgründe klar nachvollziehen...