EU-Anti-Missbrauchsgrundsatz
1. Aufl. 2023
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S. 102. Der Anti-Missbrauchsgrundsatz im Kontext des Europäischen Ertragsteuerrechts
2.1. Steuermissbrauch und die verwandten Phänomene Steuerbetrug, Steuerhinterziehung, Steuerumgehung, Scheingeschäft und „aggressive“ Steuerplanung
2.1.1. Abgrenzung des Steuermissbrauchs von Formen akzeptierter Steuerplanung
Vorausschauend und wirtschaftlich agierende Steuerpflichtige sind in der Regel bemüht, ihre Angelegenheiten steueroptimal zu regeln. Dem Europäischen (Ertrag-)Steuerrecht ist – in ähnlicher Weise wie dem österreichischen (Ertrag-) Steuerrecht – der Grundsatz inhärent, dass Steuerpflichtigen im Allgemeinen nicht vorgeworfen werden kann, wenn sie sich innerhalb der sich ihnen bietenden rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten für jene Gestaltung entscheiden, mit der sich die damit einhergehende Steuerlast weitestgehend reduzieren lässt. Diesem Gedanken kann indes wohl gerade im unionalen Kontext besondere Bedeutung beigemessen werden, zumal das Europäische (Ertrag-) Steuerrecht maßgeblich von der Idee der Etablierung und des guten Funktionierens des unionalen Binnenmarktes geprägt ist. So betont denn auch der EuGH in seiner ständigen Rechtsprechung zu potenziell missbräuchlichen S...